Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglichen soll, mithin die präventive Rechtspflege für jedermann erschwinglich ist. Die notarielle Urkunde beweist sich insbesondere bei Testamenten erst im Todesfall. Hat der Erblasser hier keine vorsorgende rechtliche Beratung in Anspruch genommen, kann dies zur Unwirksamkeit seines Testaments führen.

Das notarielle Testament kostet Sie, bei einem Vermögen von € 50.000,-, lediglich € 180,00 netto und die Beratung, der Entwurf, sowie die Registrierung im Testamentsregister sind bereits inkludiert. Selbst im oberen Geschäftswertbereich ist die Steigerung der Kosten sehr moderat. Je € 1 Million steigen die Gebühren lediglich um € 120,- netto an.