und darf kein Pfleildiagramm beinhalten. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bereits am 11.02.2013 (Az. 20 W 542/11). Zwar hatte hier der Erblasser mit von ihm herrührenden Pfeildiagrammen die Erbfolge plastisch darstellen wollen. Er hat jedoch damit das Gegenteil bewirkt, denn dies führte nach Auffassung des Senats zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments. Auch hieraus folgt, wie wichtig die notarielle Tätigkeit sein kann, denn hätte der Erblasser sich zuvor beraten lassen, hätte man ihn auf die Vorschrift des § 2247 BGB hingewiesen, wonach das Testament eigenhändig zu verfassen ist. Im Übrigen, das notariell errichtete Testament ist nicht so teuer wie Sie vielleicht denken. Bei einem Vermögen von € 50.000,- kostet Sie die letztwillige Verfügung lediglich € 180,00 netto und die Beratung, der Entwurf, sowie die Registrierung im Testamentsregister sind bereits eingeschlossen.
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