Kooperation Sauer & Hackenbroich

Rechtsanwälte
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Gerechtigkeit ist die feste Absicht, jedem zu geben, was ihm von Rechts wegen zukommt. Ungerechtigkeit hingegen ist es, jemandem im Namen des Rechts etwas wegzunehmen, was ihm bei richtiger Auslegung des Rechts zustünde.

– Baruch De Espinoza

Ihre Gerechtigkeit ist unsere Verpflichtung

Kooperation Sauer Hackenbroich

Wir, Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Tell Sauer und Herr Notar und Rechtsanwalt Klaus Hackenbroich, vertreten jeweils Unternehmen und Privatpersonen insbesondere präventiv und bei der Lösung von Rechtsproblemen.

Wir beraten und vertreten Sie daher nicht nur in Prozessen zur Durchsetzung und zur Abwehr von Ansprüchen, mit denen Sie im unternehmerischen Alltag oder dem privaten Bereich konfrontiert werden, sondern wollen effektiv erreichen, dass es für Sie erst gar nicht zu einem Streitfall kommt, welches durch eine vorbeugende Rechtsberatung, insbesondere bei einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, möglich ist.

Dabei ist unser primäres Ziel eine für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden, die auch die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen miteinbezieht. Konstant gute Leistungen und daraus folgend im Interesse unserer jeweiligen Mandanten gute Ergebnisse zu generieren, taktische Maßnahmen entsprechend den Vorgaben des Mandanten gemeinsam sowohl zu entwickeln als auch umzusetzen, sowie das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen, sind unsere oberste Maxime und unser fortwährender Ansporn.

Unsere Kooperation und Kernkompetenzen

Marc-Tell Sauer

Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Marc-Tell Sauer ist seit dem Jahre 2000 als Rechtsanwalt und seit 2002 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Namhafte, im europäischen Bereich niedergelassene Konzerne,  mittelständische Betriebe sowie Kleinbetriebe gehören seither zu unserem sich stetig erweiternden Klientel, wie auch Betriebsräte mit dem kollektivrechtlichen Einschlag in Form der Beratung und Repräsentation der Interessen der jeweiligen Mitarbeiter, u.a. mit den anspruchsvollen Inhalten der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen im Rahmen der Begleitung von Betriebsänderungen, Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Nicht zu Guter Letzt gehören die Betreuung und Beratung von Arbeitnehmern und die sich im Zuge dessen stellenden Herausforderungen zu unseren täglichen Aufgaben. Die typischerweise im Rahmen des Anwaltsgeschäftes anfallenden Beratungsbereiche wie Vertragsrecht, Mietrecht, Strafrecht und  Ordnungswidrigkeiten gehören ebenso zu unserem Portfolio und sind meist untrennbar miteinander verbunden. Gegenstand unserer täglichen Arbeit in enger Zusammenarbeit mit einem bereits bewehrten Netzwerk an weiteren Beratern und Dienstleistern ist die gut vorbereitete Vertretung Ihrer Interessen vor den Gerichten, die persönliche Verhandlung Ihrer Interessen vor Ort oder aber die taktische Anleitung Ihrer Handlungen aus dem Hintergrund. Ihre Interessen und Zielvorgaben sind unsere Herausforderung. – Fordern Sie uns .

Frauke Schmidt

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Frauke Schmidt war seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin seit 2010 zunächst in einer mittelständischen Kanzlei in Mainz tätig, bevor sie im Jahre 2018 zu uns kam. Dabei kann sie u. a. auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts und insbesondere der Arbeitnehmerüberlassung zurück greifen. Sie betreut Arbeitgeber bei Durchführung des gesamten Antragstellungsverfahren und berät Sie bzgl. Equal-Pay bzw. Equal-Treatment oder aber auch bei der Anwendung von Tarifwerken. Selbstverständlich betreut sie Sie auch bei Prüfungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit einschl. der korrekten Beachtung des AÜG.  Zudem ist Frau Rechtsanwältin Schmidt versiert im Bereich des Familienrechts als auch Verkehrsrechts mit sämtlichen damit einhergehenden außergerichtlichen als auch gerichtlichen Themenkomplexen.

Klaus Hackenbroich

Rechtsanwalt und Notar

Herr Rechtsanwalt Hackenbroich ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im November 2001 vorwiegend im Bereich des Immobilienrechts und Wirtschaftsrechts, insbesondere in der Vertragsgestaltung für kleinere und mittelständische Unternehmen, sowie in haftungsrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Rechtsbereichen beratend tätig und setzt Ihre berechtigten Ansprüche, ggfs. auch mit gerichtlicher Hilfe, durch. Im Bereich des Öffentlichen Rechts ist er u.a. in den strafrechtlichen, waffenrechtlichen und polizeirechtlichen Bereichen aktiv.

Herr Hackenbroich und sein Team werden jedoch, unabhängig davon, um welche Rechtsgebiete es sich handelt, kontaktiert, zumal sich die unterschiedlichen Rechtsbereiche überschneiden können.

Seit nahezu 20 Jahren erwarten seine Mandanten eine juristisch umfassende Beratung und Betreuung unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Belange.

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Kontaktieren Sie uns bei Fragen vorab einfach telefonisch unter

Telefon: 069 – 888 639

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen weiter. Bei speziellen Fragen kommen Sie am besten zum einem persönlichen Gespäch.

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